Di, 26.02.2019 , 11:24 Uhr

Nach Suizid auf den Schienen - 70 000 Euro für Lokführer

Nach einem Suizid auf den Schienen bekommt ein Lokführer 70 000 Euro von der Haftpflichtversicherung des Toten. Der 42-Jährige einigte sich mit der Versicherung auf einen Vergleich, wie das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag mitteilte. Zuvor war die Widerrufsfrist gegen den entsprechenden Vergleichsvorschlag des Gerichtes abgelaufen.

Der Lokführer hatte geklagt, weil er berufsunfähig war, seitdem ein Mann im Jahr 2013 im Bahnhof Freising von der Regionalbahn überrollt wurde, die er steuerte. Der heute 42 Jahre alte Zugführer erlitt einen Schock und war mehrfach krankgeschrieben. Er wurde schließlich von seinem Arbeitgeber entlassen, weil alle Wiedereingliederungsversuche scheiterten.

 

Er forderte von der privaten Haftpflichtversicherung des Toten 10 000 Euro Schmerzensgeld und 27 000 Euro Schadenersatz sowie Verdienstausfall in Höhe von 700 Euro im Monat bis zur Rente. Die Klage nahm er nun gegen die Zahlung von 70 000 Euro zurück.

 

Nach Angaben der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) nehmen sich in Deutschland etwa 1000 Menschen im Jahr auf den Schienen das Leben. Das sind knapp drei Fälle pro Tag.

 

dpa

Deutsche Bahn Lokführer Oberlandesgericht schadensersatz Versicherung

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