Die Bundespolizei hat am Flughafen eine Kroatin festgenommen, weil die die Auflage des Landgerichtes Frankfurt, sich von Deutschland fern zu halten, nicht befolgt hat. Die heute 37 Jahre alte Frau wurde im Jahr 2002 wegen Raub mit Todesfolge zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.
Im Jahr 2006 wollte das Gericht anscheinend die deutschen Steuerzahler nicht mehr mit der Versorgung der Verbrecherin belasten und schob die Täterin nach Koratien ab.
Dafür musste sie auch den Rest ihrer Strafe nicht mehr absitzen. Die Bedingung war einzig und allein, dass die Frau, die in Hanau geboren ist, Deutschland fern bleibt.
Für den Fall, dass die Kroatin je wieder deutschen Boden betreten würde, hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt bei der Bundespolizei Anweisungen hinterlassen: Taucht sie wieder auf, dann wandert sie wieder ein ins Gefängnis.
Ob es nun Heimweh war, schlechtes Gewissen oder andere Gründe, das ist noch nicht bekannt – aber am 09. Mai stieg die 37-Jährige am Münchner Airport aus dem Flug von Zagreb aus.
Und durfte gleich wieder einsteigen:
Und zwar in ein Fahrzeug der Bundespolizei. Die Beamten brachten die Rückkehrerin ins Frauengefängnis München, wo sie jetzt für die nächsten 1872 Tage Aufenthalt hat.
Abschiebungen sind ein gängiges Mittel, sich von verurteilten Straftätern anderer Nationalitäten zu befreien. Bundesweit hatte der Fall Mehmet in den letzten zehn Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt.
adc / BuPo