Feierwütige müssen sich heute noch gedulden, bis das Tanzbein wieder geschwungen werden darf. Für den Karfreitag gilt weiterhin ein striktes Tanzverbot. Laut dem Innenministerium soll das Verbot auch langfrisitig erhalten bleiben.
Bayern will das Gesetz zu „stillen Tagen“ nicht weiter lockern. Für den Karfreitag soll weiterhin ein striktes Tanzverbot gelten. Auch am Karsamstag sieht es schlecht aus mit Hüften-Schwingen. „Wir haben eine intensive Diskussion gehabt und einen Kompromiss gefunden“, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Im Jahr 2013 hatte der Landtag einem Gesetzentwurf der Staatsregierung – damals noch mit FDP-Beteiligung – zugestimmt und das Tanzverbot an sechs „stillen Tagen“ aufgeweicht.
In den Nächten vor anderen stillen Tag darf bis zwei Uhr morgens getanzt werden – zwei Stunden länger als vor der Gesetzesänderung. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend. Für Karfreitag gilt: Jede Art von „Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb“ ist nach Angaben des Innenministeriums ausnahmslos verboten. Dabei soll es auch bleiben. „Wir haben wahrscheinlich mit die umfangreichsten Regelungen“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.
Initiator des Gesetzes war damals die FDP. Nach Angaben des Innenministeriums hat kein Bundesland mehr „stille Tage“ als Bayern. Neben den drei genannten sind das: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und der Buß- und Bettag.
rg / dpa