Mi., 01.04.2015 , 13:16 Uhr

München: Striktes Tanzverbot am Karfreitag soll bleiben

Feierwütige müssen sich heute noch gedulden, bis das Tanzbein wieder geschwungen werden darf. Für den Karfreitag gilt weiterhin ein striktes Tanzverbot. Laut dem Innenministerium soll das Verbot auch langfrisitig erhalten bleiben.

 

Bayern will das Gesetz zu „stillen Tagen“ nicht weiter lockern. Für den Karfreitag soll weiterhin ein striktes Tanzverbot gelten. Auch am Karsamstag sieht es schlecht aus mit Hüften-Schwingen. „Wir haben eine intensive Diskussion gehabt und einen Kompromiss gefunden“, sagte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums. Im Jahr 2013 hatte der Landtag einem Gesetzentwurf der Staatsregierung – damals noch mit FDP-Beteiligung – zugestimmt und das Tanzverbot an sechs „stillen Tagen“ aufgeweicht.

 

In den Nächten vor anderen stillen Tag darf bis zwei Uhr morgens getanzt werden – zwei Stunden länger als vor der Gesetzesänderung. Ausgenommen sind Karfreitag, Karsamstag und Heiligabend. Für Karfreitag gilt: Jede Art von „Musikdarbietung in Räumen mit Schankbetrieb“ ist nach Angaben des Innenministeriums ausnahmslos verboten. Dabei soll es auch bleiben. „Wir haben wahrscheinlich mit die umfangreichsten Regelungen“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.

 

Initiator des Gesetzes war damals die FDP. Nach Angaben des Innenministeriums hat kein Bundesland mehr „stille Tage“ als Bayern. Neben den drei genannten sind das: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und der Buß- und Bettag.

 

 

 

rg / dpa

Bayern Feiern Feiertag karfreitag Party tanten Verbot

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 14.02.2025 Anlaufstellen für Betroffene und Zeugen Nach dem Anschlag in München am Donnerstag, den 13. Februar 2025, stehen verschiedene Hilfsangebote für Opfer, Angehörige und Trauernde zur Verfügung: Nach dem tragischen Anschlag in München steht der Kriseninterventionsdienst RUF24 der Stiftung AKM bereit, um Betroffenen und lebensbedrohlich verletzten Menschen Unterstützung zu bieten. Das Krisentelefon ist 24-Stunden jederzeit erreichbar: 0157 733 11 110 Außerdem 17.12.2025 So finden Münchner Skifans die perfekten Skisocken für lange Tage auf der Piste Wer an Ski-Ausrüstung denkt, sieht meist zuerst Ski, Schuhe und Helm vor sich. Die Socken landen gerne in der Restekiste, oft als dicker Wollstrumpf aus der Winterlade. Spätestens nach dem ersten langen Tag am Sudelfeld, am Brauneck oder in Garmisch merken viele Münchnerinnen und Münchner, dass genau diese Entscheidung den Unterschied macht: zwischen warmen, entspannten 15.12.2025 Arbeit 4.0 in München: Warum dynamische Raumkonzepte der Schlüssel zum Erfolg sind Die traditionelle Vorstellung vom Arbeitsplatz – ein fester Schreibtisch in einem zentralen Büro, besetzt von neun bis fünf – erodiert zusehends. Angetrieben durch die Digitalisierung, einen globalisierten Wettbewerb und beschleunigt durch die Erfahrungen der letzten Jahre, befindet sich die Arbeitswelt in einem tiefgreifenden Wandel. Unternehmen und Fachkräfte definieren die Parameter für Produktivität, Zusammenarbeit und Erfolg