Die sogenannte Modellbau-Affäre von Staatskanzleichefin Christine Haderthauer beherrscht seit Wochen die Landespolitik. Nun will die Opposition eine Sondersitzung des Landtags – noch in der Sommerpause.
Der Druck auf Ministerpräsident Horst Seehofer und seine Staatskanzleichefin Christine Haderthauer (beide CSU) nimmt weiter zu: Auf Drängen der Opposition wird es im Landtag voraussichtlich noch in der Sommerpause eine Sondersitzung zum Fall Haderthauer geben. SPD, Freie Wähler und Grüne forderten Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) am Dienstag geschlossen auf, für den 16. September zu einer solchen Sitzung einzuladen – zwei Wochen vor dem nächsten regulären Plenartag. Stamm kündigte daraufhin an, die Sondersitzung einzuberufen – wenn die Opposition dies formal korrekt beantragt. Das soll nun an diesem Mittwoch geschehen.
Als Gründe für ihre Forderung nannten die drei Oppositionsfraktionen die Entwicklungen in der sogenannten Modellauto-Affäre und das „Nichttätigwerden“ von Ministerpräsident Seehofer. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei unter Leitung Haderthauers sei insbesondere wegen nicht korrekt beantworteter Anfragen nicht mehr möglich, heißt es in einem gemeinsamen Schreiben der drei Fraktionen an die Landtagspräsidentin vom Dienstag.
Gegen Haderthauer wird wegen Betrugsverdachts ermittelt. Hintergrund ist eine Anzeige, die der frühere Mitgesellschafter des Unternehmens Sapor Modelltechnik eingereicht hat. Darin wirft der französische Geschäftsmann Roger Ponton dem Ehepaar Hubert und Christine Haderthauer vor, ihn um mehrere 10 000 Euro geprellt zu haben.
Die Opposition fordert schon seit Wochen Haderthauers Rücktritt beziehungsweise ihren Rauswurf durch den Ministerpräsidenten. Seehofer hat zwar mehrfach Haderthauers Krisenmanagement kritisiert, sich aber ansonsten bislang hinter seine Ministerin gestellt.
Seehofer reagierte am Dienstag gelassen. „Wenn die Opposition das für richtig hält, kann die Debatte gerne stattfinden“, sagte er dem „Münchner Merkur“. Er betonte zugleich: „An meiner Vorgehensweise und Terminplanung ändert sich dadurch nichts.“
Als Termin für die Sondersitzung schlugen die Fraktionsvorsitzenden Markus Rinderspacher (SPD), Hubert Aiwanger (Freie Wähler) und Margarete Bause (Grüne) den 16. September vor, weil dieser Tag bereits außerhalb der Schulferien liege. Man wolle den gesamten Komplex zeitnah parlamentarisch im Landtag behandeln, erklärten sie.
Stamm sagte, sie nehme den Vorschlag der Oppositionsfraktionen zur Kenntnis. Sie betonte aber: „Sondersitzungen des Parlaments regelt die Geschäftsordnung des Landtags. Wer davon Gebrauch machen will, muss dies entsprechend mit dem hierfür zutreffenden § 99 Absatz 2 der Geschäftsordnung tun. Selbstverständlich werde ich in diesem Fall entsprechend der Geschäftsordnung eine Vollversammlung einberufen.“
Dort heißt es: „Die Vollversammlung muss von der Präsidentin oder dem Präsidenten unverzüglich einberufen werden, wenn es die Staatsregierung oder mindestens ein Drittel der Mitglieder des Landtags verlangen oder es zur Behandlung von Volksbegehren notwendig ist.“ Die Opposition hatte zunächst auf den unzutreffenden Paragrafen 98 verwiesen – und Stamm lediglich gebeten, die Sondersitzung einzuberufen. Der förmlich Antrag soll nun am Mittwoch folgen. SPD, Freie Wähler und Grüne stellen zusammen 79 von 180 Abgeordneten.
RG / dpa