Das Landgericht München I hat im Prozess gegen den Zweitverkauf von Plätzen auf der Wiesn ein Urteil gefällt. Die Betreiber des Oktoberfest-Festzelts „Ochsenbraterei“ hatten gegen eine Eventagentur geklagt, die im Internet Tischreservierungen für 2022 für bis zu 3300 Euro verkauft hat. Das Gericht verurteilte nun die Eventagentur den Verkauf zu unterlassen, über Quellen und Umfang der Verkäufe Auskunft zu geben und Schadenersatz zu leisten. Daniel Stock berichtet.