Seit dem Umbau der B471 ist es eng geworden auf der Garchinger Umgehungsstraße.
Laut der Straßenverkehrsordnung gilt eigentlich: Ein Autofahrer darf erst dann einen Fahrradfahrer überholen, wenn ein Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter 50 eingehalten werden kann.
Doch auf der umgebauten Bundesstraße ist es dafür oft zu eng, was nicht selten zu einem rechtswidrigen Verhalten der Autofahrer führt.
Aurora Berisha und Tim Vaassen haben sich mal ein Bild der Lage gemacht.