Jedes Bundesland in Deutschland hat seine eigene Hundeverordnung und damit auch seine eigenen Regelungen. Die Bundesländer führen Listen, mit deren Hilfe sie Auflagen und/oder Verbote für verschiedene Hunderassen aussprechen. Das bedeutet, dass ein Umzug mit einem Familienhund große Probleme bereiten kann. Wenn man z. B. aus Thüringen mit seinem American Staffordshire Terrier nach Bayern ziehen möchte, ist das eigentlich nur möglich, wenn man sein Familienmitglied zurücklässt. Alles zum Thema Listenhunde und dem großen Listenhundetag im Münchner Tierheim am 8. Juni von 11-17 Uhr.