Die Kuhglocken auf einer Weide im oberbayerischen Holzkirchen dürfen vorerst weiter klingeln.
Am Donnerstag wies das Landgericht München II die Klage einer Nachbarin zurück, die mit ihrem Mann am Ortsrand lebt und sich von den Kühen, den Geräuschen der Glocken, aber auch von Gerüchen und Fliegen gestört fühlt.