Mi., 02.11.2016 , 11:16 Uhr

München: Länderübergreifende Fahndungsaktion war ein Erfolg

Die erste gemeinsame Fahndungs- und Kontrollaktion von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gegen Einbrecherbanden war ein Erfolg und soll laut Innenminister Joachim Herrmann fortgesetzt werden.

 

10.471 kontrollierte Personen und Fahrzeuge, 26 vorläufige Festnahmen, darunter sechs Haftbefehle, sowie 81 aufgedeckte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten bei insgesamt 1.009 eingesetzten Polizistinnen und Polizisten der Bayerischen Polizei. Das sind die bayerischen Ergebnisse der ersten gemeinsamen länderübergreifenden Fahndungs- und Kontrollaktion im Kampf gegen Einbrecherbanden.  Bayerns Innenminister Joachim Herrmann veröffentlichte am zweiten November die Ergebnisse der vom 27. bis zum 29. Oktober 2016 dauernden Fahdung mit Einsatzkräften aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz.

 

„Damit haben wir den Fahndungsdruck auf kriminelle Banden deutlich erhöht“, erklärte Herrmann. „Darüber hinaus ergaben sich durch unsere Kontrollen wertvolle Hinweise, die zur Aufklärung weiterer Straftaten führen können.“ Der bayerische Innenminister kündigte bereits weitere gemeinsame Kontrollaktionen im Rahmen der Länderkooperation an.

 

Koordiniert wurden die länderübergreifenden Schwerpunktkontrollen von den jeweiligen Landeskriminalämtern. Die Kontrollbilanzen der anderen Bundesländer werden von den dortigen Innenministerien veröffentlicht. Auf bayerischer Seite führten alle Polizeipräsidien entsprechende Schwerpunktkontrollen durch, auch mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Die Kontrollen fanden überwiegend auf überregionalen Verkehrswegen wie Autobahnen und deren Ausweichrouten statt.

 

Basis war die neue Kooperationsvereinbarung zur Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität, die der bayerische Innenminister am Rande der Innenministerkonferenz im Juni 2016 mit seinen Ministerkollegen aus Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz unterzeichnet hat. Kern der Vereinbarung ist ein 8-Punkte-Programm, das insbesondere einen schnelleren und besseren Informationsaustausch, eine stärkere gemeinsame Täterfahndung sowie eine noch intensivere Zusammenarbeit bei konkreten Ermittlungsverfahren und in der Prävention vorsieht.

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