Mo, 17.02.2014 , 11:36 Uhr

Fristlose Kündigung nach Beleidigung

„Sie sind ein Schwein“ – Diese Worte kosteten einen Mieter seine Wohnung.

Der Mieter eines Zimmers in einem Arbeiterwohnheim in München soll einen Mitbewohner mit rassistischen Ausdrücken beleidigt haben. Deswegen stellte ihn sein Vermieter am 27.2.13 im Hausflur im 4. Stockwerk des Wohnheims zur Rede.  Nach Beendigung des Gesprächs rief der Mieter seinem Vermieter hinterher „Sie sind ein Schwein“. Daraufhin erhielt er am 8.3.13 von seinem Vermieter die fristlose Kündigung.

Der Mieter ist jedoch nicht ausgezogen, daher hatte der Vermieter eine Räumungsklage gegen ihn eingereicht. Die zuständige Richterin gab dem Vermieter Recht und verurteilte den Mieter auf Räumung des Zimmers.

Die Beleidigung „Sie sind ein Schwein“ sei eine erhebliche Vertragsverletzung. Der Mieter habe sich nachträglich auch nicht entschuldigt und keinerlei Verhalten gezeigt, das darauf hindeutet, dass er diese Entgleisung bereut und sie zukünftig nicht mehr vorkommen wird. Im Gegenteil: Der Mieter habe in seiner Klageerwiderung noch ausgeführt, dass der Vermieter wie gedruckt lüge und dumm daherrede. Dem Vermieter sei aufgrund der Beleidigung und des weiter bestehenden hoch angespannten Verhältnisses  nicht mehr zumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen.

rr/Amtsgericht München

Mieter Räumungsklage Urteil

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