Do., 27.02.2014 , 12:30 Uhr

Faschingszeit: ADAC warnt vor Alkohl am Steuer

Die Faschingszeit ist in vollem Gang. Zur Narrenzeit guckt der ein oder andere gerne mal zu tief ins Glas.

Der ADAC warnt jedoch davor, sich alkoholisiert hinters Steuer zu setzen.Vor allem Fahranfänger sollten vorsichtig sein. Für sie gilt in der zweijährigen Probezeit nach Erhalt der Fahrerlaubnis ein völliges Alkoholverbot.

Schon ein Glas Wein kann zu viel sein

Bei Fahrauffälligkeit droht schon ab 0,3 Promille der Führerscheinentzug. Dazu kommen Punkte in Flensburg und ein Bußgeld. In der Faschingszeit wird die Polizei verstärkt Kontrollen durchführen. Werden dabei 0,5 Promille Blutalkohol festgestellt, kostet das mindestens 500 Euro Strafe, der Führerschein wird bis zu drei Monaten eingezogen und es sind mindestens vier Punkte fällig. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss steigen Geldstrafe und Punktezahl nochmals und der Führerschein ist für mindestens sechs Monate weg.

Versicherungsschutz ist gefährdet

Alkohol am Steuer kann jedoch auch weitere Konsequenzen haben: Der Versicherungsschutz kann gefährdet sein. Wenn ein Unfall nachweislich durch Alkoholkonsum entstanden ist, kommt die so genannte Trunkenheitsklause zum Tragen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann dann vom Verursacher bis zu 5000 Euro zurückfordern. Bei der Kasko-Versicherung kann sich der Versicherer auf seine Leistungsfreiheit berufen und nur einen Teil des Schadens oder gar nicht bezahlen.

 

Radfahren ist keine Alternative

Auch wer nach einer feucht-fröhlichen Faschingsfeier alkoholisiert mit dem Rad fährt, setzt seinen Führerschein aufs Spiel. Bei einem vom Radfahrer verursachten Unfall reichen wie beim Auto 0,3 Promille aus. Und wer mit 1,6 Promille auf dem Rad erwischt wird, muss in jedem Fall mit einem teuren Verfahren rechnen.

 

rr/ADAC

ADAC Alkohol fasching Führerschein Polizei Strafe Verkehrskontrolle

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 14.02.2025 Anlaufstellen für Betroffene und Zeugen Nach dem Anschlag in München am Donnerstag, den 13. Februar 2025, stehen verschiedene Hilfsangebote für Opfer, Angehörige und Trauernde zur Verfügung: Nach dem tragischen Anschlag in München steht der Kriseninterventionsdienst RUF24 der Stiftung AKM bereit, um Betroffenen und lebensbedrohlich verletzten Menschen Unterstützung zu bieten. Das Krisentelefon ist 24-Stunden jederzeit erreichbar: 0157 733 11 110 Außerdem 18.12.2025 Zahngold verkaufen in München: So holen Sie das Beste aus alten Kronen und Brücken heraus Viele Menschen haben zu Hause noch kleine Döschen mit alten Kronen, Brücken oder Inlays liegen – entweder vom letzten Zahnarztbesuch oder von den Eltern und Großeltern. Was häufig nicht beachtet wird: dass darin ein beachtlicher Wert stecken kann. Zahngold besteht in der Regel aus hochwertigen Edelmetall-Legierungen und kann – richtig verkauft – einen unerwarteten Geldbetrag 17.12.2025 So finden Münchner Skifans die perfekten Skisocken für lange Tage auf der Piste Wer an Ski-Ausrüstung denkt, sieht meist zuerst Ski, Schuhe und Helm vor sich. Die Socken landen gerne in der Restekiste, oft als dicker Wollstrumpf aus der Winterlade. Spätestens nach dem ersten langen Tag am Sudelfeld, am Brauneck oder in Garmisch merken viele Münchnerinnen und Münchner, dass genau diese Entscheidung den Unterschied macht: zwischen warmen, entspannten