Den ehemaligen CSU-Landtagsfraktionschef Schmid erwartet nach der Verwandtenaffäre eine Haftstrafe auf Bewährung. Dies deutete sich bereits am ersten Prozesstag an. Doch Schmids Verteidiger will eine Strafe unter einem Jahr – sonst sei Schmids Pension verloren.
Augsburg – Der frühere CSU-Fraktionschef im Bayerischen Landtag, Georg Schmid, muss sich wegen Sozialbetrug und Steuerhinterziehung im Umfang von fast einer halben Million Euro verantworten. Seit Montag steht der 61-Jährige vor dem Amtsgericht Augsburg, nachdem es im Vorfeld des Prozesses keine Einigung zwischen Schmids Anwalt und dem Staatsanwalt auf ein Strafmaß gegeben hat. Im Raum steht eine bis zu zweijährige Bewährungsstrafe.
Die Staatsanwaltschaft wirft Georg Schmid vor, als Abgeordneter seine Ehefrau von 1991 bis 2013 im heimischen Wahlkreisbüro als Scheinselbstständige und nicht als Angestellte beschäftigt zu haben. Dadurch und durch die zeitweise Beschäftigung einer weiteren Mitarbeiterin soll er die Sozialkassen um fast 350 000 Euro betrogen haben. Zudem soll er Lohnsteuer in Höhe von rund 135 000 Euro hinterzogen haben.
Schmid äußerte sich zu Beginn des Prozesses nicht. Sein Verteidiger Nikolaus Fackler verlas im Namen des 61-Jährigen allerdings eine längere Erklärung, in der die Vorwürfe weitgehend zurückgewiesen wurden. Fackler will erreichen, dass Schmid maximal eine Bewährungsstrafe von weniger als einem Jahr erhält. Sonst würde sein Mandant alle Pensionsansprüche verlieren.
Im Vorfeld des Prozesses hatte es zwei Gespräche zwischen der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft gegeben, einmal war auch Richter Michael Nißl beteiligt. Demnach schwebt Staatsanwalt Karl Pobuda eine Haftstrafe zwischen eineinhalb und zwei Jahren auf Bewährung vor.
Eine Einigung gab es dabei bezüglich der Vorwürfe gegen den ehemaligen christsozialen Spitzenmann nicht, obwohl Fackler ein Teilgeständnis anbot. Allerdings gab es eine Verständigung wegen Schmids ursprünglich wegen Beihilfe mitangeklagter Ehefrau Gertrud. Weil sie wegen einer schweren Verletzung nur eingeschränkt verhandlungsfähig war, wurde sie noch im Februar per Strafbefehl verurteilt. Gertrud Schmid muss 13 200 Euro zahlen und hat diese Strafe akzeptiert. Im Prozess gegen ihren Mann wird sie nicht als Zeugin aussagen, sie macht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Schmid zahlte seiner Partnerin auf Kosten des Steuerzahlers bis zu 5500 Euro monatlich und führte keine Sozialabgaben ab. Sein Verteidiger verwies darauf, dass diese Summe nicht mit einem normalen Gehalt verglichen werden dürfe. Das Geld sei an Gertrud Schmids angemeldetes Unternehmen, einen Büro- und Schreibservice, gegangen und habe auch Materialkosten, Miete und eine weitere Mitarbeiterin enthalten.
Zur Wiedergutmachung hat Schmid laut Fackler bereits 450 000 Euro an die Rentenkasse gezahlt. Den Vorwurf der Steuerhinterziehung wies der Rechtsanwalt zurück. Das Ehepaar habe alle Einnahmen angegeben. «Ein steuerlicher Schaden ist deswegen nicht entstanden.»
Schmid ist der prominenteste Fall in der Verwandtenaffäre des Landtags. Er trat vor zwei Jahren deswegen als Fraktionsvorsitzender zurück und verzichtete auch auf eine erneute Kandidatur bei der Landtagswahl 2013.
Etliche Abgeordnete hatten bis dahin Angehörige beschäftigt, obwohl dies im Jahr 2000 eigentlich verboten wurde. Viele nutzten aber eine Altfallregelung. Als erster Abgeordneter wurde der frühere Parlamentarische SPD-Geschäftsführer Harald Güller bereits verurteilt. Er hatte 2009 seinen Stiefsohn auf Kosten des Staates beschäftigt und muss 18 000 Euro Geldstrafe zahlen. Schmid ist der zweite Fall der Parlamentsaffäre, der strafrechtliche Folgen hat. Für den Prozess sind bis 25. März noch vier weitere Verhandlungstage geplant.
(dpa/lby)