Die 112 und 110 können Leben retten und sollten im Notfall lieber einmal zu viel als einmal zu wenig gewählt werden. Wer die Notrufe aber vorsätzlich missbräuchlich wählt, soll nach Willen der CSU schärfer bestraft werden.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) fordert schärfere Strafen bei vorsätzlichem Missbrauch des Notrufs. In Katastrophenlagen oder bei Unglücksfällen solle die Strafe von bisher höchstens einem auf bis zu drei Jahre Gefängnis erhöht werden, sagte Bausback dem „Münchner Merkur“ am Mittwoch. Hintergrund sind Fehlalarme während des Amoklaufs in München. „Wer meint, unsere Polizei zugunsten einer kurzfristigen medialen Aufmerksamkeit an der Nase herumführen zu müssen, muss mit empfindlichen Strafen rechnen“, warnte Bausback mit Blick auf Trittbrettfahrer.
Wer Straftaten androhe und dadurch in Kauf nehme, andere zu gefährden – etwa durch eine Massenpanik oder weil Retter zum falschen Ort fahren – soll nach Bausbacks Vorstellungen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können. Die Vorschläge beziehen sich alle nur auf vorsätzliches Handeln. Die Bevölkerung solle im Notfall weiterhin lieber einmal zu viel als einmal zu wenig den Notruf 112 wählen, betonte der Minister. Dem „Münchner Merkur“ zufolge wurden im Zusammenhang mit dem Amoklauf in München vom 22. Juli bislang 23 Ermittlungsverfahren eingeleitet; die meisten falschen Notrufe waren in guter Absicht erfolgt.
bn/dpa