Do., 12.02.2015 , 16:55 Uhr

BLM: Hochaggressive Verhaltensmuster bei "Ultimate Fighting"

TV-Zuschauer weltweit lieben den Kampfsport Mixed Martial Arts. Aber Medienexperten warnen: Aggressives Verhalten werde unter sportlichem Deckmantel verherrlicht. Gerichte müssen nun entscheiden, ob die Wettbewerbe im deutschen TV ausgestrahlt werden. Die BLM ist dagegen.

 

München  – Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat im Streit um Kampfsportwettkämpfe der «Ultimate Fighting Championship» (UFC) im Fernsehen vor einem „erheblichen gesellschaftlichen Problempotenzial“ gewarnt. Derartige Formate „führen hochaggressive Verhaltensmuster als erfolgsversprechende Strategie vor und können verrohende und gewaltfördernde Haltungen und Einstellungen verstärken“, heißt es in einer Resolution, die der Medienrat der BLM am Donnerstag einstimmig verabschiedete.

 

Im Medienrat sind 47 Vertreter der gesellschaftlichen Gruppen in Bayern vertreten, darunter Parteien, Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeber sowie zahlreiche Verbände.

 

Unter dem Deckmantel eines sportlich ausgetragenen Wettbewerbs konterkarierten die Wettkämpfe den Anspruch auf gewaltfreie Konfliktlösungen, heißt es in der Stellungnahme. „Die dargestellten Gewalthandlungen stellen zentrale gesellschaftliche Werte und Einstellungen wie Rücksichtnahme und Empathie grundsätzlich in Frage“, heißt es. „Dies ist besonders kritisch zu werten, da Empathie letztlich die entscheidende Hemmschwelle bei der Ausübung von Gewalt ist.“

 

Weltweit erfreut sich der Kampfsport Mixed Martial Arts großer Beliebtheit beim Fernsehpublikum. In Deutschland war die Übertragung bislang verboten. Das könnte sich aber ändern: Das Verwaltungsgericht München hatte im Januar ein Ausstrahlungsverbot der Sendungen durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) für rechtswidrig (AZ.: M17K10.1438) erklärt. Das Gericht erläuterte dazu, die BLM habe die UFC-Sendungen pauschal verboten und nicht zwischen einzelnen Ausstrahlungen differenziert

 

Die Landeszentrale hat Berufung angekündigt. Zudem stehe eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig noch aus, ob die Klage gegen das Verbot überhaupt zulässig sei. Die BLM hatte 2010 die Genehmigung für UFC-Sendungen aufgehoben. Dagegen hatte das amerikanische Unternehmen Zuffa geklagt, das hinter der UFC steht.

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