Di., 13.09.2016 , 16:16 Uhr

Bayern will Familiennachzug von Ausländern begrenzen

„Wir schaffen das“ – das gilt wohl nicht in Bayern. Denn die CSU will eine Obergrenze für neu eintreffende Flüchtlinge einführen. Aber nicht nur das: Auch der Familiennachzug soll strenger reguliert werden.

 

Bayern will den Familiennachzug von Ausländern schärfer regulieren und damit deutlich begrenzen. Diese Forderung an den Bund beschloss das CSU-Kabinett am Dienstag in München.

 

Konkret will Bayern klären lassen, ob die teilweise jetzt schon geltenden strengen Voraussetzungen für den Familiennachzug für alle anerkannten Asylbewerber gelten sollten, auch für solche mit privilegiertem Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Danach muss für die nachkommenden Familienangehörigen ausreichend Wohnraum vorhanden und der Lebensunterhalt gesichert sein. Zudem fordert Bayern, dass Flüchtlinge aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan nicht mehr so ohne Weiteres einen privilegierten Schutzstatus bekommen, sondern dass dies jeweils im Einzelfall geprüft wird.

 

„Der Bund muss alle europa- und bundesrechtlichen Vorgaben kritisch überprüfen, die einen quasi voraussetzungslosen Familiennachzug gestatten“, verlangte Innenminister Joachim Herrmann. „Wo rechtlich möglich, muss der Familiennachzug an strengere Voraussetzungen geknüpft und eingeschränkt werden.“ Ein Familiennachzug ohne besondere Voraussetzungen führe auf Dauer zu einer nicht akzeptablen Belastung der Sozialsysteme, betonte er.

 

Und schließlich verlangt Bayern vom Bund die Übernahme sämtlicher Kosten für den Familiennachzug, bis hin zu Kosten für Schulen und Kinderbetreuung. „Die Verantwortung für den Familiennachzug liegt alleine beim Bund. Denn es war der Bund, der letzten September die Ursache für die Einreise von hunderttausenden Flüchtlingen nach Deutschland geschaffen hat“, sagte Sozialministerin Emilia Müller. Zudem müssten die Bedingungen geklärt werden, unter denen die Menschen vorübergehend in staatlichen Unterkünften wohnen könnten.

 

Müller forderte unterdessen die Abschiebung von Asylberechtigten, die besuchsweise in ihr Herkunftsland zurückkehren – über einige solche Fälle hatte die „Welt am Sonntag“ berichtet. „Es kann nicht sein, dass Menschen Urlaub machen in den Ländern, in denen sie verfolgt werden“, sagte Müller und sprach von einem „dreisten Missbrauch“ der sozialen Sicherungssysteme. Die einzig richtige Reaktion auf ein solches verhalten „kann nur die Ausweisung sein“. Zunächst müsse nun der Informationsaustausch der Behörden verbessert werden. Auf Nachfrage, ob es derartige Fälle in Bayern gebe und – falls ja – wie viele, erklärte die Sozialministerin: „Wir kennen in Bayern jetzt keinen konkreten Fall, können aber auch keinen ausschließen.“

 

Müller blieb bei der Prognose der Staatsregierung, dass die von der CSU geforderte Obergrenze von maximal 200 000 Flüchtlingen jährlich in diesem Jahr nicht erreicht wird. „Wir gehen davon aus, dass in diesem Jahr nicht mehr als 200 000 Menschen neu zu uns kommen.“ Im August lag die Zahl demnach bei 3088 – im Januar waren es 74 677.

 

bn/dpa

 

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