Einkaufen per Druck auf einen «Dash Button» am Elektrogerät – ist das in jedem Fall zulässig? In München muss das Oberlandesgericht klären, wie dieses Angebot von Amazon einzustufen ist.
Einen kleinen WLAN-Knopf an die Waschmaschine kleben und Waschmittel fortan per Knopfdruck nachordern – solche Bestellknöpfe bietet der Online-Händler Amazon Kunden seit einigen Jahren in Deutschland an. Sie funktionieren zum Beispiel auch für Zahnpasta, Katzenfutter, Kaffee und andere Produkte des täglichen Bedarfs. Ob Amazon das aber weiterhin tun darf, soll jetzt das Oberlandesgericht (OLG) München entscheiden. Die Verhandlung dort beginnt am Donnerstag (14.00 Uhr).
Den Prozess in erster Instanz hat Amazon verloren – das Landgericht München gab der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrer Klage recht. Denn die Sache hat einen Haken: Auf den Bestellknöpfen sind nur die Markenlogos des jeweiligen Herstellers, keine Angaben zu Preis oder Inhalt. Diese Angaben hat der Kunde zwar beim Installieren der App erfahren, aber Details können sich ändern.
Auch fehlt der Hinweis, dass jeder Knopfdruck eine zahlungspflichtige Bestellung bedeutet. Das Landgericht sah darin einen Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben bei Internet-Verkäufen und verurteilte Amazon zur Unterlassung.
Wie vielen Kunden in Deutschland Amazon solche Bestellknöpfe verkauft hat und wie viel Umsatz damit gemacht wird, wollte das Unternehmen nicht mitteilen. Es halte seine sogenannten Dash Buttons aber für gesetzeskonform. Die Kunden sollten selbst entscheiden dürfen, wie sie einkaufen wollen.
dpa