Do., 05.11.2015 , 09:50 Uhr

Alkoholfahrt - Abgeordneter Bernhard Pohl wird angeklagt

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat gegen den schwäbischen Freie-Wähler-Landtagsabgeordneten Bernhard Pohl Anklage erhoben. Er war betrunken am Steuer erwischt worden – die Liste seiner Vergehen ist lang. 

 

Die vier Landtagsfraktionen votierten jüngst einstimmig für die Aufhebung von Pohls Immunität – auch von den Freien Wählern kam kein Widerspruch. Nun muss sich der Abgeordnete nach seiner Alkoholfahrt wohl wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr vor Gericht verantworten. Pohl war im Juli nach dem Sommerempfang des Landtags auf Schloss Schleißheim bei München betrunken Auto gefahren und nach dem Gutachten „absolut fahruntüchtig“ – mit 1,29 Promille aufgehalten worden. Er räumte das Vergehen bereits ein und zeigte sich reumütig.

 

 

Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit: Pohl wurde 2006 wegen „fahrlässiger Tötung“ verurteilt

 

Pohl hatte selbst mehrere Regelverstöße im Verkehr in den vergangenen Jahren eingeräumt. Nach Medienberichten soll er einmal sogar wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden sein, weil ein Mensch bei einem von Pohl verursachten Unfall ums Leben kam. Ein Gericht betitelte ihn als unbelehrbar, als er einmal gegen ein Bußgeld vorgehen wollte, das er für zu hoch befand. Der Betroffene sei sich „seiner Vorbildfunktion als Landtagsabgeordneter nicht einmal ansatzweise bewusst“, heißt es beispielsweise in Unterlagen, die der Augsburger Allgemeinen vorliegen. 

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