Mo., 29.01.2018 , 11:54 Uhr

Ab Juli Testlauf für Barauszahlung von Arbeitslosengeld im Handel

Die Bundesagentur für Arbeit will ab Mitte des Jahres die Barauszahlung von Arbeitslosengeld im Supermarkt testen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der «Rheinischen Post» vorliegt.

 

 

Das Verfahren ist vor allem für Arbeitslosengeld-II-Empfänger gedacht, die in finanziellen Notlagen dringend Bargeld brauchen. Diese könnten sich das Geld künftig in «fußläufiger» Entfernung zu ihrem Jobcenter in den Filialen etwa von Rewe, Penny, dm oder real auszahlen lassen, heißt es in der Regierungsantwort. Dadurch steige die Zahl der Auszahlungsstellen von derzeit rund 300 auf bundesweit etwa 8.500, argumentiert die Bundesagentur für Arbeit.

 

Erste Test-Stadt: Nürnberg

 

Der Test sei «in bis zu zehn Agenturen für Arbeit und Jobcentern für drei Monate ab Mitte des Jahres 2018 geplant», heißt es darin. Ein allererster Test finde bereits vorher in der Stadt Nürnberg statt. Nach erfolgreicher Testphase solle das Verfahren Ende 2018 bundesweit in Einzelhandelsgeschäften eingeführt werden.

 

Linksfraktion will Test nun doch zurückziehen

 

Linken-Chefin Katja Kipping äußerte Kritik. «Skandalös ist, dass die Bundesagentur Betroffene unnötiger Stigmatisierung in aller Öffentlichkeit in den Supermärkten aussetzt», kritisierte sie. Sie forderte, das Projekt zurückziehen und gemeinsam mit Betroffeneninitiativen und Wohlfahrtsverbänden Alternativen auszuarbeiten.

 

Supermärkte sollen künftig Kassenautomaten im Jobcenter ersetzen

 

Nach Angaben der Bundesagentur geht es bei solchen Barauszahlungen oft um Vorschussleistungen – wenn zum Beispiel am Monatsende kein Geld mehr da ist. Bislang standen in solchen Fällen Kassenautomaten in Jobcentern und Arbeitsagenturen zur Verfügung. Mit einer speziellen Karte konnte man dort genehmigte Beträge abheben. Diese Automaten sollen aber nun aus Kostengründen abgebaut werden.

 

Damit Arbeitslose künftig bei den Händlern Geld bekommen, müssen sie einen Zettel mit einem Barcode vorlegen, den sie sich im Jobcenter oder der Arbeitsagentur abholen können. Dieser soll an der Kasse eingescannt und der angezeigte Betrag sofort ausgezahlt werden.

dpa

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