Kaum ein Gesetz hat so lange seine Gültigkeit bewahrt wie das bayrische Reinheitsgebot: Am 23. April wird die gesetzlich verpflichtende Zutatenliste 500 Jahre alt. Doch warum gibt es das Gesetz überhaupt und was ist wirklich im Lieblingsgetränk der Münchner drin?
Man schrieb den 23. April 1516, als in Ingolstadt die bayrischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. das Reinheitsgebot erließen. Damit begrenzten sie das Brauen von Bier auf die Verwendung von zunächst drei Zutaten: Gerste, Hopfen und Wasser. Ein Novum war das Gesetz nicht, gab es doch schon ähnliche Verordnungen auf lokaler Ebene, die dafür sorgten, dass beim Bier nicht Hopfen und Malz verloren ist. So existierte in Augsburg bereits im Jahr 1156, in Nürnberg im Jahr 1293, in Weimar 1348, in Weißensee 1434 und in München in 1363 eine rechtlich bindende Zutatenliste für das Bierbrauen. Doch trotzdem stellte das Gesetz durch seine landesweite Gültigkeit eine weitreichende Erneuerung dar.
Das Reinheitsgebot wurde damals aus mehreren Gründen eingeführt. Zum einen sollte der Hunger bekämpft werden, da Weizen ausschließlich zur Herstellung von Brot verwendet und nicht beim Bierbrauen verschwendet werden sollte. Doch nicht nur die großmütige Sorge des Adels um das Wohlergehen des Volkes spielte bei den Überlegungen zum Reinheitsgebot eine Rolle. Auch knallharte wirtschaftliche Interessen führten zu der Verordnung. Denn durch das Reinheitsgebot hatten die bayrischen Herrscher das Monopol zur Herstellung von Bier mit Weizen – und damit eine gute Einnahmequelle. Außerdem war das Gesetz ganz nebenbei auch eine geschickte Marketingmaßnahme: Die Begrenzung der Zutaten auf Gerste, Hopfen und Malz diente als Alleinstellungsmerkmal und als Qualitätssiegel für bayrisches Bier.
Es ist köstlich und Millionen Besucher lassen es sich auf dem Oktobfestfest schmecken: Das Wiesn-Bier!Marion Schieder hat den Direktor vom Hofbräu-Festzelt, Dr. Michael Möller, getroffen und mit ihm über die Entstehung gesprochen.
Diesem Qualitätssiegel verdankt das bayrische Bier auch heute noch seinen hervorragenden Ruf, der sich auch deutlich in den Verkaufszahlen niederschlägt: So haben die bayrischen Bierbrauer 2015 mit 2,55 Milliarden Maß so viel Bier abgesetzt wie seit 20 Jahren nicht mehr. Dabei soll der Erfolg laut Friedrich Düll, dem Verbandssprecher der Bayrischen Bierbrauer vor allem an dem Bekenntnis zu jenem 500 Jahre alten Reinheitsgebot liegen, das für „handwerkliche Braukunst, gelebte Tradition, natürliche Zutaten, Qualität, aber auch Vielfalt“ stehe.
Es ist also nach wie vor eine gelungene Marketingidee, dieses Reinheitsgebot. Gerste, Hopfen und Malz – doch fehlt da nicht etwas? Richtig, denn im aktuellen Reinheitsgebot lässt sich eine vierte Zutat finden: die Hefe. Doch diese wurde in der ersten Fassung des Gesetzes schlichtweg deshalb nicht benannt, da man sie zu dem Zeitpunkt noch gar nicht kannte. Erst im 19. Jahrhundert, mit der Erfindung des Mikroskops, entdeckte Louis Pasteur die Mikroorganismen beim Gärungsprozess des Bieres. Da die Hefe zwar nicht bewusst hinzugegeben worden war, aber durch die sogenannte Spontangärung aus der Umwelt von selbst bei der Gärung in die Würze des Bieres gelangt, wurde sie nachträglich in die Zutatenliste aufgenommen.
Anders verhielt es sich mit Gerste und Malz. Mit der Zeit stellte sich heraus, dass die Gerste nicht besonders gut zum Bierbrauen geeignet war. Viel besser funktionierte der Brauprozess mit Gerstenmalz, das dann als Malz ins Reinheitsgebot aufgenommen wurde.
Die Vielfalt des Bieres wird anlässlich des Jubiläums des Reinheitsgebotes auch bei der Ausstellung „Bier macht München“ ab dem 8.April im Stadtmuseum in den Mittelpunkt gerückt.
Kritik, dass alle Biere gleich schmecken müssten, da immer dieselben vier Zutaten verwendet werden, kann leicht von der Hand gewiesen werden. Es gibt nicht nur verschiedene Arten von Wasser – je nach Region und Quelle – sondern auch 180 verschiedene Hopfensorten, 100 unterschiedliche Hefestämme und rund 80 Malzsorten. Gleich schmeckender Gerstensaft muss also trotz der vier vorgeschriebenen Zutaten nicht gefürchtete werden.
Zur Feier des Jubiläums des Reinheitsgebotes gibt es ein ganz besonderes Hofbräu-Bier. Insgesamt wurden 25.000 Liter des exklusiven Gerstensaftes gebraut. Das Bier hat eine besonders dunkle Farbe und erinnert an die Zeiten der Gründung des Hofbräuhauses. Anzapfen durfte dieses der Heimatminister Markus Söder, der dies auch gekonnt mit zwei Schlägen umsetzte.
aj