Fr., 11.08.2017 , 08:48 Uhr

450 Kilo Kath sichergestellt – Zoll hebt Schmugglerring aus

Seit September 2015 konnte der Zoll in Bayern ca. 450 Kilogramm des Rauschgifts Khat sicherstellen. Neben diversen Einzelsendungen die der Zoll vom Markt nehmen konnte gelang es Münchener Zollfahndern eine Gruppierung von Rauschgiftschmugglern aufzudecken.

 

Ein äthiopischer Geschäftsmann bestellte in verschiedenen Ländern Afrikas wie zum Beispiel Kenia oder Äthiopien Pakete mit der Kaudroge. Die Pakete mit einem Gewicht zwischen drei und elf Kilogramm wurden an verschiedene Orte in München adressiert. Als Paketinhalt gab der Geschäftsmann an, dass es sich um einen Mustertee handeln würde.

 

 

46 Sendungen der Gruppierung um den 29-jährigen äthiopischen Geschäftsmann mit rund 188 Kilogramm Khat konnten sichergestellt und weitere 26 Sendungen mit 44 Kilogramm Khat ermittelt werden.

 

Die Beschuldigten nutzten verschiede fiktive Namen, Namensabwandlungen ihrer eigenen Namen oder sogenannte Mailbox-Dienstleister für den Versand, um den tatsächlichen Empfänger zu verschleiern.

 

Die ehemalige Lebensgefährtin des Geschäftsmanns, eine 34-jährige Äthiopierin, wurde mit der Abholung der Pakete beauftragt. Zwei weitere Beschuldigte, ein 41-jähriger Deutscher und eine 42-jährige Äthiopierin wurden ebenfalls beauftragt, Pakete mit dem Rauschgift abzuholen oder beim Zoll als „Tee“ deklariert abfertigen zu lassen.

 

Bei der Durchsuchung von vier Objekten der Beschuldigten konnten die Zollfahnder diverse elektronische Beweismittel sicherstellen. Unter anderem wurden auf einem Mobiltelefon detaillierte Sendungsverläufe der Khatpakete gesichert.

 

Zollfahndungsamt München

 

Info

 

Khat ist eine Pflanze, die in bestimmen Gebieten Afrikas seit mehreren hundert Jahren als Alltagsdroge konsumiert wird. Die Blätter werden über mehrere Stunden hinweg gekaut, um die Wirkstoffe (Cathinon) herauszulösen. Die Wirkstoffe der Khat Pflanzenteile erzeugen ein allgemeines Wohlgefühl und eine angeregt fröhliche Einstellung mit gesteigertem Mitteilungsbedürfnis des Konsumenten. Müdigkeit und Hunger werden unterdrückt. Die Wirkung klingt nach ca. zwei Stunden in depressiver Stimmung aus. Für den Export werden die Blätter gefriergetrocknet. Erfahrungsgemäß wird in Europa das Khat von Personen konsumiert, die aus den Herkunftsgebieten des Khat in Afrika stammen.

 

Die Einfuhr und der Handel mit Khat ist nach § 29 Absatz 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz verboten und wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

 

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