Airbnb und ähnlichen Diensten solls in München an den Kragen gehen

Die Stadt München will die Zweckentfremdung von Wohnungen als Ferienwohnungen bekämpfen und verlangt Zugeständnisse von Internetanbietern.

 

Das Sozialreferat der Stadt fordert von Portalbetreibern für Ferienwohnungen, beispielsweise von Airbnb, umfassende Auskunft zu Wohnungen, die als Ganzes insgesamt über acht Wochen für Feriengäste angeboten werden.

 

Laut Sozialreferat werden in München immer mehr Wohnungen für Gäste über Internetportale angeboten. Um Zweckentfremdungen zu bekämpfen, setzt das Sozialreferat nun ein Sonderermittlungsteam ein. Mit Erfolg: 2017 wurden knapp 300 Wohnungen dem Markt wieder zugeführt und 850.000 Euro Bußgelder verhängt.

 

Die Ermittlungen sind jedoch schwierig: Häufig sind auf Internetportalen weder die genaue Lage der Wohnung noch der volle Name des Anbieters angegeben. Aus Sicht der Stadt muss der Freistaat deshalb gesetzlich nachbessern, unter anderem mit einer Registrierungspflicht für Wohnungen, die als Ferienwohnungen angeboten werden.

 

Zweckentfremdet wird eine Wohnung nach Angaben der Stadt, wenn sie nicht zu Wohnzwecken genutzt wird – im Falle von Ferienwohnungen also, wenn die gesamte Wohnung für insgesamt über acht Wochen an Gäste vermietet wird.

 

dpa

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