Abtreibungsgegner müssen zahlen

Religiös motivierte Abtreibungsgegner haben bei Auftritten vor einer Münchner Frauenarzt-Praxis gegen städtische Auflagen verstoßen und müssen deshalb Strafe zahlen. Der Verein «Lebenszentrum – Helfer für Gottes kostbare Kinder» reichte Klage gegen das Strafgeld ein, diese wurde jedoch vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.

 

Der Verein ist seit Jahren regelmäßig vor der Praxis eines Münchner Gynäkologen präsent, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Die Demonstranten zeigten das Foto eines Embryos. Einer jungen Frau wurde ein Flugblatt aufgedrängt.

 

Die Vorsitzende Richterin hatte bereits in der mündlichen Verhandlung klargestellt, dass das Zeigen von Bildern zum Thema Abtreibung nach dem Auflagenbescheid der Stadt verboten sei.

Der Verein will die Entscheidung anfechten.

 

 

jn / dpa

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