
18-jähriger Motorrad-Raser verliert Führerschein nach nur fünf Tagen
Für einen jungen Motorradfahrer endete der Traum vom motorisierten Zweirad nur kurze Zeit nach seiner Fahrprüfung. Im Geschwindigkeitsrausch raste er ohne Rücksicht auf Verluste über den Mittleren Ring. Dafür ist nun nicht nur seine Fahrerlaubnis weg, sondern auch sein Motorrad.
In der Nacht von Donnerstag auf Freitag raste ein 18-Jähriger auf dem Georg-Brauchle-Ring umher. Dabei war nicht nur seine Geschwindigkeit auffällig. Er versuchte nämlich zudem, Kunststücke auf seinem Motorrad zu vollführen. Bei einem sogenannten „Wheelie“ fährt der Fahrer nur auf einem Rad seiner Maschine.
Zu diesem Zeitpunkt war eine Videostreife der Verkehrspolizei vor Ort. Diese nahm umgehend die Verfolgung auf und filmte dabei das Geschehen. Die gemessene Geschwindigkeit war dabei fast andauernd zu hoch: Bis zu 120 km/h bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Nur an einer Stelle bremste der Biker dann doch ab. Weil er anscheinend genau wusste, dass an der Landshuter Allee fest installierte Blitzer stehen, drosselte er kurz sein Tempo. Als er die Radarfalle passiert hatte, raste er weiter. Danach überholte er auch noch mehrere Fahrzeuge im Trappentreu-Tunnel über den Abbiegestreifen.
Neuer Raser-Paragraph greift in diesem Fall wohl
In der Garmischer Straße wurde es den Beamten dann zu wild. Sie stoppten den Biker. Dabei stellten sie fest, dass seine Fahrerlaubnis erst fünf Tage vorher ausgestellt worden war. Die bekommt er so schnell auch nicht wieder.
Stattdessen wird nun ein Strafverfahren gegen den 18-Jährigen eingeleitet. Der neu geschaffene Tatbestand des §315d StGB scheint hier nämlich zu greifen. Dieser sieht für grob rücksichtslos handelnde Verkehrsteilnehmer eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine saftige Geldstrafe vor. Das Motorrad könnte nach dem Verfahren schlimmstenfalls sogar in Staatseigentum übergehen.