
13.639 Münchner Schüler erhielten ihren „Fahrradführerschein“
Im Schuljahr 2016/17 waren 30 Verkehrserzieher des Polizeipräsidiums München mit 11 Jugendverkehrsschulen im Stadtbereich und drei im Landkreis München eingesetzt.
Sie führten an allen 242 Grund-, Förder-, Privat- und muttersprachlichen Schulen die Radfahrausbildung in der 4. Jahrgangsstufe durch. Mit dieser Ausbildung werden die Kinder auf die sichere Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet.
Die Polizeibeamten wurden von den Kindern schon sehnlichst erwartet und so mancher Erstklässler beobachtete mit Interesse und Bewunderung die Kinder der 4. Klassen, die mit den Fahrrädern auf dem Verkehrsparcours im Schulhof das richtige Verhalten im Straßenverkehr übten. 14.411 Schüler und Schülerinnen (Stadt 11.010, Land: 3.401) nahmen im vergangenen Schuljahr an der Schulung teil. Damit wurden 96,3 % aller ausbildungsfähigen Kinder erreicht. 13.639 Schüler und Schülerinnen, also 94,6 % (Stadt: 10.303, Land: 3.336), haben die theoretische und praktische Prüfung bestanden und sind somit stolze Besitzer des „Fahrradführerscheins“.
Ablauf und Inhalt der Radfahrausbildung in den 4. Klassen der Grundschulen und 5. Klassen der Förderschulen:
Die praktische Ausbildung in den Jugendverkehrsschulen umfasst, einschließlich der Prüfungseinheit, vier Übungseinheiten im Schonraum (i.d.R. Verkehrsparcours im Pausenhof) und eine Übungseinheit im öffentlichen Straßenverkehr. Die Teilnahme an der Übungseinheit im „Realverkehr“ setzt grundsätzlich das Bestehen der theoretischen und praktischen Fahrradprüfung voraus. Schwerpunkte der praktischen Ausbildung sind das Wissen, Können und Verstehen der Vorfahrtsregel „rechts vor links“, der Vorfahrtsregelungen durch Verkehrszeichen und Ampel, des Linksabbiegens, des Vorbeifahrens an Hindernissen und das Erkennen und Vermeiden des “Toten Winkels“. Der „Tote Winkel“ ist der Gefahrenbereich vor, seitlich und hinter einem LKW, der vom Fahrer nicht mit den Fahrzeugspiegeln eingesehen werden kann.
Auch für die 4. Klässler der Grundschule an der Haimhauserstraße in Schwabing steht die Radlprüfung an
Nicht nur die Praxis zählt
Parallel zu den Übungen wird mit der jeweiligen Lehrkraft eifrig die Theorie der Straßenverkehrsordnung gepaukt, die dann abschließend anhand eines Testbogens mit 20 Fragen geprüft wird. Mit bestandener theoretischer und praktischer Prüfung erhält jedes Kind eine Urkunde, einen Prüfungsausweis für Radfahrer, einen Fahrradwimpel und einen Aufkleber mit dem Zertifikat
„Geprüfter Radfahrer“ ausgehändigt.
Mit dem „Fahrradführerschein“ in der Tasche findet nun die Übungseinheit im öffentlichen Straßenverkehr in Begleitung der Verkehrserzieher der Polizei und der Lehrkräfte statt, dabei können die Kinder ihr Können umsetzen. In kleinen Gruppen von drei bis fünf Schülern wird im näheren Schulbereich eine vorher festgelegte Strecke gefahren. Die Fahrt dauert ca. 20 Minuten pro Gruppe. Die Kinder fahren dabei mit ihren eigenen Fahrrädern, die vorher auf Verkehrssicherheit überprüft worden sind. Wie im Schulhof wird natürlich auch bei der Fahrt in der Verkehrswirklichkeit nur mit Helm gefahren.
Die jungen Verkehrsteilnehmer verfügen jetzt nicht nur über ein grundsätzliches Regelwissen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sondern auch über eine „Kompetenzerfahrung“, die sie befähigt, sich eigenverantwortlich und verkehrsgerecht zu verhalten.
Den Kindern ein Vorbild sein
Die Kinder bedürfen aber auch weiterhin der Unterstützung der Eltern und aller anderen erwachsenen Verkehrsteilnehmer. Speziell die Zahlen der Schulwegunfälle verdeutlichen eindringlich die Gefahr für Kinder mit dem Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr und die besondere Rücksichtnahme der
Erwachsenen.
Von 120 verletzten Schulkindern im Alter von 6 bis 14 Jahren verunglückten 70, also 58,3 %, als Radfahrer. Der 2016/2017 weiterhin stark wachsende Fahrradverkehr aller Altersgruppen forderte im Jahre 2016 im Bereich des Polizeipräsidiums München mit vier getöteten und 2.621 verletzten Radfahrern viele tragische Einzelschicksale.
Das Einhalten der Verkehrsregeln und ein vorausschauendes Fahren sind unabdingbar für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, zudem kann die Benutzung eines Fahrradhelms schwere Kopfverletzungen verhindern. Sind Radfahrer an Verkehrsunfällen beteiligt, unterliegen sie einem deutlich höheren Risiko, dabei verletzt oder getötet zu werden.
mhz/Polizeipräsidium München