
11-Jährige verursacht Busunfall - Stadtwerke verklagen 12-Jährige
Am Sonntag kam es zu einem Busunfall. Weil eine 11-Jährige plötzlich die Straße überquerte, musste ein Busfahrer eine Vollbremsung einlegen. Der Vorfall erinnert an einen Unfall vor etwa zwei Jahren, wegen dem die Stadtwerke nun eine damals 10-jährige Schülerin auf Schadensersatz verklagen.
Am Sonntag gegen 14.35 Uhr fuhr ein 63-jähriger Busfahrer mit einem Linienbus auf der Guido-Schneble-Straße stadtauswärts. Kurz vor der Einmündung zur Saherrstraße kam ihm ein weiterer Linienbus entgegen. Aufgrund der beengten Fahrbahn mussten beide Busse anhalten und sich langsam aneinander vorbeitasten.
Plötzlich fuhr ein 11-jähriges Mädchen mit ihrem Tretroller aus der Saherrstraße kommend auf die Fahrbahn, um die Guido- Schneble-Straße zu überqueren. Der 63-jährige Busfahrer erkannte das von links kommende Kind hinter dem Linienbus im letzten Augenblick und konnte durch eine Vollbremsung einen Zusammenstoß mit diesem verhindern.
Allerdings kamen durch die Vollbremsung fünf Fahrgäste im Linienbus zu Sturz. Dabei wurde eine 81-jährige Frau schwer verletzt und musste mit dem Rettungsdienst zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Die anderen vier Fahrgäste erlitten jeweils leichte Verletzungen und begaben sich selbst zum Arzt. Das Kind blieb unverletzt.
Stadtwerke verklagt 12-Jährige
Im Juli 2013 kam es zu einem ähnlichen Zwischenfall. Damals war eine 10-Jährige mit ihrem Tretroller vor einen Bus gefahren. Der Fahrer, der mit Tempo 47 unterwegs war, musste eine Vollbremsung hinlegen, um dem Mädchen das Leben zu retten. Trotz des schnellen und abrupten Bremsmanövers konnte eine Kollision nicht vermieden werden und das Mädchen schlug mit dem Kopf gegen die Windschutzscheibe, die sie sogar durchbrach.
Die Stadtwerke fordert nun 15.300 Euro Schadensersatz von der heute 12-Jährigen. In dem Betrag ist neben den Reparaturkosten für die Windschutzscheibe und die Karosserie auch die Lohnfortzahlung des Busfahrers enthalten, der bis 2014 nicht mehr arbeitsfähig war.
Risikoangelegenheit
Dem Gesetz nach können Kinder ab zehn Jahren für die von ihnen verursachten Schäden haftbar gemacht werden. Einen Teil der Kosten werden die Stadtwerke dennoch auf jeden Fall selbst tragen müssen, da der Betrieb eines Fahrzeugs eine Risikoangelegenheit darstellt, wodurch eine sogenannte allgemeine Betriebsgefahr besteht. Die Richterin hat „laut SZ“ die Summe, die durch die allgemeine Betriebsgefahr, zu tragen ist auf 30 Prozent der Gesamtsumme angesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob das Mädchen wirklich zu einem Schadensersatz verurteilt wird.