NSU-Prozess: OLG München lehnt Entbindung von Zschäpe-Verteidigern ab
München – Die Rechtsanwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm müssen die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, gegen ihren Willen weiter verteidigen. Das Gericht lehnte am Montag Anträge der drei Juristen ab, sie von ihrem Mandat zu entpflichten. Die Vernehmung des einzigen Zeugen dieses Verhandlungstages verzögerte sich durch das Durcheinander bis zum späten Nachmittag. Zschäpe muss sich im NSU-Prozess für die zehn Morde verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem «Nationalsozialistischen Untergrund» vorwirft.
Rechtsanwalt Heer hatte den Antrag zunächst damit begründet, eine «optimale Verteidigung» seiner Mandantin sei «nicht mehr möglich». Konkrete Gründe wollten weder noch Stahl und Sturm nennen. Die Anwälte beriefen sich auf ihre anwaltliche Schweigepflicht, von der Zschäpe sie nicht entbunden habe. Vor zwei Wochen hatte das Gericht nach einer längeren Vertrauenskrise zwischen Zschäpe und ihren Verteidigern den Münchner Anwalt Mathias Grasel als vierten Pflichtverteidiger beigestellt.
Zeuge bekam heute nur ein paar Fragen
Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl begründete seinen Beschluss mit der Bemerkung, Heer, Stahl und Sturm hätten ihren Wunsch auf Entpflichtung «nicht einmal in groben Umrissen» konkretisiert. Daher habe er ihren Antrag «zur Sicherung des Verfahrens» ablehnen müssen.
Vorangegangen waren stundenlange Diskussionen und zahlreiche Unterbrechungen. Dabei ging es auch um Zschäpes Forderung nach einer neuen Sitzordnung im Saal und um die Schilderung zahlreicher Hintergrundgespräche zwischen Anwälten und Gericht vor der Berufung Grasels zum vierten Pflichtverteidiger. Götzl zitierte aus Gesprächsnotizen, die drei alten Anwälte hätten das kritisch gesehen.
Erst am späten Nachmittag rief das Gericht den einzigen für diesen Tag geladenen Zeugen auf, einen Jugendfreund Zschäpes, der bereits im April vernommen wurde und alle Fragen des Gerichts bereitwillig beantwortet hatte. Nach wenigen Fragen brach das Gericht seine Befragung aber wieder ab. Der Zeuge soll erneut geladen werden.
make/dpa