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Wer Cannabis auf Rezept bekommt, muss Waffenschein abgeben

Wer aus medizinischen Gründen Cannabis konsumieren darf, muss seinen Waffenschein abgeben. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor, das am Mittwoch in München veröffentlicht wurde.

 

Ein Jäger aus dem Landkreis Miesbach wollte nicht akzeptieren, dass das Landratsamt ihm die Waffenbesitzkarte und den Jagdschein entzogen hatte – weil er täglich mehrfach Cannabisblüten inhaliert (Aktenzeichen: 21 CS 17.1521).

 

Das Gericht ist allerdings der Auffassung, dass auch bei medizinisch begründetem regelmäßigen Cannabis-Konsum ein verlässlicher Umgang mit Waffen und Munition nicht gewährleistet ist. Es gebe keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse, wonach sich die Wirkungsweisen des Rauschmittels bei medizinisch überwachtem Cannabis-Konsum von denen bei Cannabis-Missbrauch unterscheiden.

 

Im März 2017 hatte der Bund erlaubt, dass bestimmte Patienten Cannabis auf Rezept als Schmerzmittel bekommen können.

dpa

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