
Schuhbeck siegt vor Gericht - Sexgewürz zugelassen
Als Spaß gedacht, vertreibt Sterne-Koch Alfons Schuhbeck im Internet ein Gewürz mit dem Namen „Sexgewürz“. Der Verband „Sozialer Wettbewerb“ in Berlin verstand das aber nicht als solchen. Er klagte dagegen – ohne Erfolg.
Alfons Schuhbeck darf sein „Sexgewürz – eine Mischung aus Kurkuma, Paprika, Zimt, Knoblauch, Kardamon, Chilli, Ingwer, Koriander, Rodenblüten und Vanille – weiterhin im Internet zum Kauf anbieten. Das Landgericht München I erteilte dem“Verband Sozialer Wettbewerb“ (VSW) in Berlin eine Abfuhr.
Die Vereinigung, die nach eigener Darstellung gegen „unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität“ kämpft, hatte das Gewürz verbieten wollen, da es dem Verbraucher vorgaukele, „das Produkt habe eine aphrodisierende Wirkung“, erklärte deren Anwalt. Mit dem Begriff Sex werde außerdem eine gesundheitsbezogene Angabe gemacht, was nicht zulässig sei. Sollte Schuhbeck das Sexgewürz weiter vertreiben, solle er ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro bezahlen, forderte der VSW.
Schuhbeck: Essen und Sex, das passt
Die Klage wurde nun gänzlich abgeschmettert. Der VSW muss die Prozesskosten tragen. Die Begründung der Vorsitzenden Richterin Monika Rhein: „In einem Umfeld, in der Werbung immer sexbezogener wird, ist der Verbraucher daran gewöhnt, dass Lebensmittel, Getränke und auch Gewürzmischungen mit Anspielungen an Sexualität beworben werden.“
Auch sie wollte daran einen „frivolen Gag“ erkannt haben. Eine Irreführung der Verbraucher schloss sie derweil aus.
Gegenüber der „tz“ gestand Schuhbeck: „Das ist eine erfreuliche Nachricht.“ Essen und Sex passen nach seiner Ansicht doch gut zusammen, doch die Würze alleine, das wisse doch jeder, rege freilich noch nicht zum Liebesspiel an: „Wenn einer nur auf das Gewürz vertraut, kann er lange warten.“
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