
Oktoberfest: Drei Schlägereien am Montag auf der Wiesn - zwei mit Maßkrug
Vom Montag meldet die Wiesn-Wache auf dem Oktoberfest gleich drei Schlägereien. Bei zwei davon wurde mit dem Maßkrug zugeschlagen.
Gefährliche Körperverletzung mit Maßkrug
Am Montag, 29.09.2014, gegen 22.15 Uhr, feierte ein 20- jähriger Student in einem Festzelt mit mehreren Leuten; alle standen bei ausgelassener Stimmung auf den Bierbänken. Dabei kam es im Gedränge zu einem Geschiebe. Der daraufhin zwischen einem 27-jährigen Mexikaner und dem deutschen Studenten entstandene Streit endete darin, dass der 27-Jährige dem 20-Jährigen mit dem Maßkrug ins Gesicht schlug.
Durch die Wucht des Schlages zerbrach der Maßkrug. Der Vorfall wurde von mehreren unbeteiligten Zeugen beobachtet, die den Täter auch zweifelsfrei wieder erkannten. Der 20-jährige Student erlitt eine Schnittwunde am Kopfbereich. Der 27-jährige Täter wiederum schnitt sich an den Scherben des zerbrochenen Maßkrugs.
Beide Beteiligte mussten ambulant vom Rettungsdienst versorgt werden. Neben der Anzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung wird gegen den 27-Jährigen auch ein Betretungsverbot beim KVR beantragt.
Schlag mit Maßkrug gegen den Kopf
Im Laufe einer verbalen Auseinandersetzung geriet am gestrigen Montag, 29.09.2014, gegen 19.25 Uhr, ein 26-jähriger Zeltbesucher so in Rage, dass er seinem 26-jährigem Gegenüber einen Maßkrug mit voller Wucht gegen die Stirn schlug. Dies konnte durch den Sicherheitsdienst beobachtet werden und die Beteiligten wurden im Anschluss den Einsatzkräften der Wiesnwache übergeben. Der 26-jährige Geschädigte musste aufgrund Übelkeit und Schwindelgefühlen vom Rettungsdienst behandelt werden.
Video: Oktoberfest 2013: Polizei zieht Bilanz
Polizeibeamte schreiten in ihrer Freizeit bei einer Schlägerei ein
Am Montag, 29.09.2014, gegen 22.50 Uhr, beobachteten zwei Polizeibeamte, die sich in ihrer Freizeit auf dem Festgeländebefanden, wie ein 26-jähriger Kellner nach einem Streit eine derzeit noch unbekannte männliche Person erst zu Boden schlug und dann gegen den Kopf des liegenden Opfers trat.
Wegen der Tritte gegen den Kopf wurde die Tat als gefährliche Körperverletzung bewertet.
Die beiden Beamten schritten ein und stellten den Täter. Währendessen entfernte sich der Geschädigte vom Tatort. Der 26-jährige Täter wies eine Atemalkoholkonzentration von 0.66 mg/l auf und wurde nach Sachbearbeitung und erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen.
(Polizeiberichte)