Beate Zschäpe steht im Verhandlungssaal des NSU-Prozesses — © Beate Zschäpe im Oberlandesgericht
Beate Zschäpe im Oberlandesgericht

NSU-Prozess droht zu platzen: Zschäpe traut Anwälten nicht mehr

 

Beate Zschäpe hat ihren Anwälten das Vertrauen entzogen, die Gerichtsverhandlung wurde unterbrochen. Steht nun der Prozess auf der Kippe?

Nach einer längeren Verhandlungspause gab der Vorsitzende Richter Manfred Götzl bekannt, dass die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe ihren Anwälten das Vertrauen entzogen hat.

 

Zschäpe hatte sich am Mittag einem der Wachbeamten offenbart, der das Gericht über ihre Erklärung informierte. Die laufende Vernehmung des Zeugen Tino Brandt wurde abgebrochen. Der für Donnerstag anberaumte Verhandlungstermin entfällt. Die Termine für die kommende Woche hielt das Gericht zunächst aufrecht, wie es jedoch weiter geht, bleibt bisher ungewiss.

 

Nach dpa-Informationen soll sich Zschäpe mit ihren Verteidigern über die Frage ihres Aussageverhaltens uneinig sein. Offenbar will sie sich Fragen des Gerichts stellen. An den bisherigen 128 Verhandlungstagen schwieg sie aber bisher konsequent. Erst als der Richter sie fragte, ob der Wachbeamte ihre Misstrauensbekundung gegen ihre Anwälte dem Gericht korrekt geschildert habe, gab sie zum ersten Mal im Verfahren eine – wenn auch stumme – Antwort: sie nickte.

 

Zschäpe muss Misstrauen begründen

Eine Sprecherin des Gerichts sagte, man werde jetzt prüfen, ob die Gründe Zschäpes stichhaltig seien. Außerdem müssten ihre Anwälte dazu schriftlich Stellung nehmen. Zschäpes Verteidiger sind vom Gericht bestellte Pflichtverteidiger. Sie kann sie darum nicht auf eigenen Wunsch entlassen. Vielmehr muss sie das Gericht überzeugen, dass das Vertrauensverhältnis tatsächlich zerrüttet ist.

 

Droht das Verfahren zu platzen?

Mehrere Prozessbeteiligte werteten den Vorfall als außerordentlich ernst für den Fortgang des Prozesses. Sollte das Gericht Zschäpes Bekundung akzeptieren und ihre Verteidiger entpflichten, müssten sodann neue Anwälte engagiert werden. Die aber bräuchten ausreichend Zeit, um sich in die umfangreichen Akten einzulesen. Länger als 30 Tage darf die Verhandlung aber nicht unterbrochen werden. Das Verfahren würde sonst platzen.

 

Die Alternative besteht nach Ansicht der Beteiligten darin, die bisherigen Pflichtverteidiger in ihrer Funktion zu belassen. Das Gericht sei keineswegs verpflichtet, Zschäpes Misstrauensbekundung zum Anlass für eine Entpflichtung zu nehmen. Dann allerdings bestehe das Risiko einer späteren Revision, sollte sich herausstellen, dass Zschäpe aufgrund des belasteten Verhältnisses nicht mehr nach den gesetzlichen Standards verteidigt würde.

 

Zschäpe wird bisher von drei Rechtsanwälten verteidigt, den beiden Kölnern Wolfgang Heer und Anja Sturm und dem Koblenzer Strafverteidiger Wolfgang Stahl. Sie wird der Mittäterschaft an sämtlichen Verbrechen des NSU beschuldigt. Die Neonazi-Gruppe «Nationalsozialistischer Untergrund» hatte neun Menschen ausländischer Herkunft und eine Polizistin ermordet. Zudem werden ihr zwei Sprengstoffanschläge und mehrere Banküberfälle zur Last gelegt.

 

dpa/pm

 

Sendehinweis:

 

Am Freitag (18.7.2014) wird die Pressesprecherin des Oberlandesgerichts München und Sprecherin im NSU-Prozess Andrea Titz um 18 Uhr bei münchen heute zu Gast sein.

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