Landsberg am Lech: Uli Hoeneß mit Verfolgungsängsten
Zwar hat Uli Hoeneß zu den dreieinhalb Jahren Gefängnis, zu denen er verurteilt worden ist, gesagt
„Ich akzeptiere diese Strafe und werde keine Revision einlegen“,
aber die JVA in Landsberg am Lech scheint für den ehemaligen Präsidenten des FC Bayern nach dem Presserundgang und dem hohen Medieninteresse nicht mehr akzeptabel zu sein.
Deswegen hat Uli Hoeneß bei der Staatsanwaltschaft München II dagegen Einspruch erhoben, dass Justizia ihn in Landsberg unterbringt. Das „Public-Knast-Viewing„, oder der Tag der offenen Tür der JVA, wie es offiziell heißt, habe seine Privatssphäre verletzt. Aufgrund der schieren Flut von Medienanfragen an die JVA Landsberg hatte das Gefängnis beschlossen, einen Rundgang für alle Medienvertreter zu organisieren.
Nicht nur macht das Uli Hoeneß Angst, mehr noch: Er fürchtet, dass Angestellte in dem Gefängnis Informationen oder gar Aufnahmen an die Medien verkaufen könnten, und dass so der Knast-Alltag des 62 Jahre alten Hoeneß in der Öffentlichkeit breit getreten wird.
Aussicht auf Verlegung
Ob Uli Hoeneß mit seinem Antrag auf Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt Erfolg haben könnte, muss nun das Jutizministerium entscheiden.
Die rechtliche Grundlage zum Ja oder Nein des Ministeriums liefert der Bayerische Justizvollstreckungsplan, in dem es heißt:
Bei der Einweisung eines Verurteilten kann die Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des Staatsministeriums der Justiz vom Vollstreckungsplan abweichen (vgl. § 26 StVollstrO),
a) wenn die Behandlung des Verurteilten oder seine Eingliederung nach der Entlassung hierdurch gefördert wird oder
b) wenn dies aus Gründen der Vollzugsorganisation oder aus anderen wichtigen Gründen erforderlich ist.
adc / dpa