Aufmarsch einer anderen Nazi-Gruppierung — © Archivbild eines Aufmarsches
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Freies Netz Süd: Neonazi-Organisation verboten

Das Bayerische Innenministerium hat heute das rechtsradikale „Freie Netz Süd“ verboten. Ein bekannter Treffpunkt der Szene wurde durchsucht, Vermögen wurden beschlagnahmt, ein Grundstück vom Freistaat eingezogen.

 

Das „Freie Netz Süd“ hat die aggressiv-kämpferischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen der 2004 verbotenen „Fränkischen Aktionsfront“ weiter verfolgt, so die Begründung des Verbots. Jahrelang hatte es darum Diskussionen und politischen Druck gegeben.

 

Vor allem die Auswertung der elektronischen Kommunikation und weiterer elektronischer Daten belege klare Führungsebenen und hierarchische Strukturen innerhalb des „Freien Netz Süd“. Sichergestellte Konzeptpapiere und Programme zeigten die tief im Nationalsozialismus verwurzelte Ideologie und gewaltbereite Ausrichtung des „Freien Netz Süd“ und seiner Anhänger, so das Innenministerium in einer Pressemitteilung.

 

Vernetzung als Schwerpunkt

Der Verfassungsschutz hatte dem FNS zuletzt rund 20 Gruppen und bis zu 150 Rechtsextremisten zugerechnet. Das „Mobilisierungspotenzial“ wurde im jüngsten Verfassungsschutzbericht mit etwa 300 Personen beziffert. Aktionsschwerpunkte waren demnach vor allem Franken, die Oberpfalz sowie Teile Nieder- und Oberbayerns. Ziel des FNS sei aber „die Vernetzung der gesamten bayerischen Neonazi-Szene“ gewesen.

 

Der Landtag hatte sich bereits 2012 – und zwar fraktionsübergreifend – dafür ausgesprochen, das FNS zu verbieten. Die Staatsregierung müsse alle Möglichkeiten des Vereinsrechts ausschöpfen, um die Organisation auszuschalten, hieß es damals in einem Antrag.

 

 

Vermögen beschlagnahmt

Mit dem heutigen Verbot hat das Innenministerium auch Vermögen Dritter beschlagnahmt und eingezogen, mit dem die verfassungsfeindlichen Bestrebungen des „Freien Netzes Süd“ vorsätzlich gefördert wurden. Weiter sei auch gegen Unterstützer, beispielsweise in Oberfranken, vorgegangen worden.

 

Neben dem Verbot wurde auch die Beschlagnahme und Einziehung des Grundstücks Oberprex 47 in Regnitzlosau zu Gunsten des Freistaates Bayern angeordnet. Das Grundstück befindet sich bisher im Eigentum der Mutter des FNS-Aktivisten Tony Gentsch. Sie hatte es ihrem Sohn und dem FNS zur Verfügung gestellt und so das FNS zumindest bedingt vorsätzlich unterstützt. Mit Bestandskraft der Einziehungsanordnung geht das Eigentum auf den Freistaat Bayern über, der das Grundstück dann gemeinnützig zu verwenden hat. Die Beschlagnahme und Einziehung des Anwesens nimmt den Aktivisten des FNS eine entscheidende Anlaufstelle.

 

Betroffen von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen waren zum einen das Grundstück Oberprex 47 in Regnitzlosau und zum anderen Gegenstände des „Final Resistance Versandes“, der von diesem Grundstück aus die Aktivitäten des „Freien Netz Süd“ unterstützte und Propaganda-Artikel vertrieb.

 

pm / dpa / Bayerisches Innenministerium

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