Fall Gustl Mollath: Keine Ermittlungen gegen Verfahrensbeteiligte
Es wird keine Ermittlungen gegen Verfahrensbeteiligte im Fall Gust geben.
Trotz zahlreicher Anzeigen werden im Fall Mollath keine Ermittlungen gegen bisherige Verfahrensbeteiligte eingeleitet. Die Generalanwaltschaft München bestätigte am Montag eine entsprechende Entscheidung der Augsburger Staatsanwaltschaft. Damit bestätigte Sprecher Georg Freutsmiedl einen Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Es gebe "keine Anhaltspunkte gegen irgendeinen Beteiligten".
Bei den Ermittlungsbehörden waren Anzeigen gegen Richter, Staatsanwälte, Gutachter, Ärzte, die damalige Ehefrau von Gustl Mollath, sowie Verantwortliche der HypoVereinsbank eingegangen.
Die Beschuldigten haben nach Ansicht der Generalstaatsanwaltschaft nicht vorsätzlich gehandelt, um Mollatz rechtswidrig seiner Freiheit zu brauchen oder unschuldig zu verurteilen. Zwar rechtfertigen „die vorgebrachten und zum Teil auch berechtigten Vorwürfe am Gang des Verfahrens und an einzelnen Prozesshandlungen der befassten Richter durchaus inahltiche Kritik.“ Ein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten ergebe sich daraus aber nicht.
rr/dpa