Fahndung nach dem Isar-Mörder: Die Polizei bittet um freiwilligen Mundhöhlenabstrich

Gut drei Monate ist es nun her, dass ein Radfahrer an der Isar von einem bislang unbekannten niedergestochen und getötet wurde (wir berichteten) – doch von dem Täter fehlt noch jede Spur. Immerhin: Am Tatort konnten DNA-Spuren des Unbekannten gesichert werden. Daher bittet die Polizei nun um einen freiwilligen Mundhöhlenabstrich von Personen, die im näheren Umfeld wohnen oder arbeiten. Denn: Es kann sein, dass der Täter möglicherweise beruflich oder privat einen Bezug zum erweiterten Tatortbereich hatte.

 

Der Mordkommission ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Personen  nicht als tatverdächtig gelten – es werde jedoch in alle Richtungen ermittelt und jedem Hinweis nachgegangen. Für die Entnahme eines freiwilligen Mundhöhlenabstrichs liegt ein Beschluss des Amtsgerichts München vor. Betroffen von der Maßnahme ist eine Personenanzahl im unteren vierstelligen Bereich. Weitere Einzelheiten hierzu kann die Polizei jedoch aus datenschutzrechtlichen sowie ermittlungstaktischen Gründen nicht machen.

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